125 Jahre Gewerkschaftlicher Rechtsschutz

Am 1. November 1894 eröffnete in Nürnberg das erste Arbeitersekretariat, eine Anlaufstelle für rechtssuchende Arbeiter*innen. Es markiert damit den Beginn der institutionalisierten Rechtshilfe als Bestandteil der gewerkschaftlichen Arbeit. Heute ist der Rechtsschutz ein selbstverständlicher Teil der Mitgliederleistungen einer Gewerkschaft, auch bei ver.di. Mitglieder haben einen in der ver.di-Satzung verankerten Anspruch darauf, in rechtlichen Fragen beraten und im Konfliktfall auch gegenüber ihren Arbeitgebern oder den Sozialversicherungsträgern vor Gericht vertreten zu werden. Zum Teil erbringen sie diese Leistung durch eigene Beschäftigte, zum Teil durch die DGB Rechtsschutz GmbH. Weiter

Archiv
QR Code
qr code
Besucher
  • 147Heute:
  • 690103Gesamt: