Ludger Wrzesinski (langjähriger Betriebsrat): Wissen weitergeben – Vorbereitungen der Betriebsrats-Wahlen im Frühjahr 2022 sollten jetzt schon beginnen

Ortsvereinsvorsitzender und langjähriger Betriebsrat Ludger Wrzesinski. Foto: ver.di

Kreis Soest / Hochsauerland. Im kommenden Frühjahr werden bundesweit neue Betriebsräte gewählt. Vom 1. März bis zum 30. Mai 2022 dauert der Wahlzeitraum der turnusgemäßen Wahlen, die alle vier Jahre stattfinden. Noch lange hin, mag manch einer meinen, aber gerade was die Findung und Ansprache neuer Kandidat/innen angeht, sollte man keine Zeit verstreichen lassen.

„In vielen Betrieben zeichnen sich spätestens bei der Wahl im Jahr 2022 Generationswechsel ab“, so Ludger Wrzesinski, OV-Vorsitzender und langjähriger Betriebsrat der Laumanns Firmengruppe, Lippstadt. Um der nachfolgenden Generation auch genügend Zeit zu lassen, in die verantwortungsvolle Aufgabe eines Betriebsrats hineinwachsen zu können, sollten die nächsten Monate genutzt werden, um potenzielle Nachfolger/innen aufzubauen. Für mich persönlich gehört die Mitgliedschaft bei ver.di unbedingt  dazu, aber auch ich werde 2022 in den Ruhestand gehen und kein Betriebsrat mehr sein.

Die rechtzeitige Suche nach Kandidat/innen gilt nach Ansicht von Wrzesinski aber nicht nur für Kandidat/innen, sondern auch bei Wahlvorständen und Vertrauensleuten, die in vielen heimischen Betrieben die Wahlen vorbereiten und geeignete Kandidat/innen ansprechen. Wichtig sei es vor allem, Wissen und Erfahrungen rechtzeitig weiter zu ­geben, damit es nicht verloren geht. In einigen Betrieben gab es keine Betriebsratswahlen, die meisten werden wohl bei den kommenden Wahlen lehren daraus ziehen. Corona-Krise, Kurzarbeit, Wechsel in der Geschäftsleitung oder auch keine Tarifbindung mehr sind nur einige Sorgen von Belegschaften.

ver.di unterstützt Wahlvorstände und Gewählte mit zahlreichen Bildungsangeboten (https://bildungsportal.verdi.de) und durch die Gewerkschaftssekretär/innen vor Ort. Betriebe, in denen es noch keinen Betriebsrat gibt, können übrigens jederzeit eine solche Interessenvertretung wählen. (Anmerkung unserer Redaktion: Allerdings muss ver.di notfalls Gewerkschaftsmitglieder in dem Betrieb nachweisen). Wer darüber nachdenkt, sollte unbedingt Kontakt zum zuständigen ver.di-Bezirks aufnehmen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

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