Arbeitsplatz: Nach fünf Tagen Abwesenheit vollständiger Impfschutz, Genesenen-Nachweis oder negatives Testergebnis nötig

Zum 1. Juli 2021 wurde die Coronas-Schutzverordnung aktualisiert:  Diese besagt, dass Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Tage aufgrund von Urlaub oder ähnlichen Abwesenheiten nicht gearbeitet haben, nach der Rückkehr am ersten Tag an ihrem Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorweisen müssen.

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