Medienmoral NRW: Freier Mitarbeiter verklagt die Westfälischen Nachrichten und deren Lokalchef

Münster. Folgende Meldung findet man auf Medienmoral NRW: Vor dem Arbeitsgericht Münster wird in diesem Jahr unter dem Aktenzeichen 4 Ca 13 15/22 eine auf den ersten Blick sehr ungewöhnliche Klage verhandelt. Ein langjähriger freier Mitarbeiter eines Zeitungsverlages, hier der Unternehmensgruppe Aschendorff, die die Westfälischen Nachrichten herausgibt, verklagt den Verlag und dessen Lokalchef Dirk Anger, weil er keine Aufträge mehr bekommt. Gefordert wird – soweit bekannt – eine Entschädigungssumme in Höhe von 5400 Euro.
Der Hintergrund dieses Verfahrens ist in etwa so: Der Verlag Aschendorff hatte während der Coronazeit für alle freien Mitarbeiter und Pauschalisten ein Beschäftigungsverbot verhängt. Dieses war eine Bedingung, damit der Verlag von der Arbeitsagentur für seine Lokalredakteure Kurzarbeitergeld bekam.. Ausgewählte Freie, zu denen der Kläger nicht gehörte, hätten in der Zeit Unterstützungsleistungen vom Verlag erhalten. Nachdem er sich über seine Nichtberücksichtigung als „Vielschreiber“, so seine Selbsteinschätzung, der dem Verlag mehr als 1000 Artikel geliefert hätte, beschwerte, sei aus dem allgemeinen Beschäftigungsverbot ein persönliches für ihr geworden. (mehr …)

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