Anforderungen an ein rechtssicheres BEM

TBS-Beraterin Diana Reiter über die zentralen Punkte bei der Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Sinn und Zweck eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) sind klar definiert: Es geht darum, das Arbeitsverhältnis von Anspruchsberechtigten nach § 167 Abs. 2 SGB IX möglichst dauerhaft zu sichern und krankheitsbedingte Kündigungen zu vermeiden. In jüngster Zeit sind verschiedene höchstrichterliche Urteile zur Durchführung eines rechtssicheren BEM erschienen. Hintergrund sind krankheitsbedingte Kündigungsversuche durch den Arbeitgeber. Diese waren arbeitsgerichtlich abwendbar, weil es immer wieder zu Verfahrensfehlern kam. Weiter

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