ARBEITSZEITERFASSUNG: Arbeiten hat ein Ende

Grenzenlos arbeiten – das ist in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Zukunft nur noch über Landesgrenzen hinweg möglich. Geht es um die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, muss die jetzt erfasst und auch begrenzt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit dem heutigen Tag in einem Urteil gegen die Deutsche Bank zur generellen Pflicht der Arbeitgeber in Europa erhoben. Geklagt hatte ursprünglich eine spanische Gewerkschaft, die Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO), die die Deutsche Bank in Spanien dazu verpflichten wollte, die täglich geleisteten Stunden ihrer Beschäftigten aufzuzeichnen, um die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten sicherzustellen. Dagegen hatte wiederum die Deutsche Bank mit dem Verweis auf die Arbeitszeitrichtlinien in Deutschland geklagt. Und unterlag nun. Die in Deutschland übliche Erfassung nur von Überstunden reiche nicht aus, stellte das Gericht fest (Rechtssache C-55/18). Weiter

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