Ausnahmeregeln KSK verlängert
Wie von ver.di gefordert, hat die Gesetzgeberin die Ausnahmeregel zum Zuverdienst KSK-Versicherter verlängert und zudem die Einkommensuntergrenze für Versicherte auch für das Jahr 2022 ausgesetzt.
Diese Anpassungen waren dringend notwendig. Dennoch gehen unsere Forderungen über diese coronabedingten Ausnahmeregelungen hinaus: ver.di fordert, dass die Kranken- und Pflegeversicherung dauerhaft und ohne die derzeitige Einkommens-Obergrenze von 1.300 Euro über die KSK läuft, solange die künstlerische Tätigkeit überwiegt. Weiter