Bewährt, aber mit Defiziten: Wo echte Mitbestimmung fehlt – Fragen an den Arbeitsrechtsexperten Helmut Platow

Nach Deiner Einschätzung, hat sich das Betriebsverfassungsgesetz bewährt?

Ja, unter dem Strich hat sich das BetrVG sehr bewährt. Es gibt natürlich immer Verbesserungsbedarf, aber allein die Tatsache, dass die Arbeit der Betriebsräte gesetzlich basiert mit Räumlichkeiten, Sachmitteln und Beratung finanziert wird, ist existenziell. Die festgeschriebenen betrieblichen Beteiligungsrechte sind auch im europäischen Vergleich beispielgebend. Weiter

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