BGH: Lichtbildschutz für Museumsobjekte
Der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 20. Dezember 2018 entschieden, dass Fotografien von (gemeinfreien) Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken Lichtbildschutz genießen. Ein Kunstmuseum kann von einem Besucher, der das Fotografierverbot missachtete und Fotos von Museumsexponaten ins Internet stellte, Unterlassung verlangen. Weiter