BGH votiert klar für Presseauskunftsrecht

Die dju in ver.di begrüßt das am 16. März 2017 ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs zum Presseauskunftsrecht als klares Votum für den Informationsanspruch von Journalisten. Der I. Zivilsenat des BGH hatte damit den presserechtliche Auskunftsanspruch auch gegenüber Aktiengesellschaften anerkannt, die im Bereich der Daseinsvorsorge tätig sind. Mehr

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