BVerfG: Verpixeln ist Sache der Redaktion

Bildjournalist*innen können nicht strafrechtlich dafür zur Verantwortung gezogen werden, wenn ein Foto unverpixelt veröffentlicht wird. Verantwortlich für die Verpixelung von Personen auf Fotos sind die Redaktionen, nicht die Fotografen*innen. Das ergibt sich aus einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde, über die das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 8. Juli 2020 entschieden hat. Weiter

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