Corona und kein Ende: Neustarthilfen 2022

Soloselbstständige, Freiberufler und kurz befristet beschäftigte Künstler*innen können seit dem 14. Januar für das erste Viertel des neuen Jahres Gelder aus der bundesweiten Neustarthilfe 2022 beantragen. Wenn die wirtschaftliche Tätigkeit corona-bedingt weiter eingeschränkt ist und der Umsatzeinbruch mindestens 30 Prozent beträgt, werden für den Zeitraum Januar bis März bis zu 4500 Euro gewährt. So gefördert werden insbesondere Soloselbständige, die nur geringe betriebliche Fixkosten haben. Weiter

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