5. Februar 2026: Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm – Protest von rund 2000 Menschen in Lippstadt gegen das Abtreibungsverbot im Klinikum und kirchliches Sonderarbeitsrecht vor dem Behördenhaus

Julia Schymik (ver.di Westfalen) forderte gleiche Bedingungen für kirchliche Beschäftigte wie in allen anderen Branchen. Keine Sonderrechte im Arbeitsrecht, in der betrieblichen Mitbestimmung und bei Tarifverhandlungen für die Kirche!

Vielen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen für die Teilnahme an der Demo. Leider hat das Arbeitsgericht Hamm heute in Lippstadt die Klage  des Chefarztes gegen das Klinikum Lippstadt abgewiesen: https://share.google/mrG9IvxfMbyKkWDSz #verdiwestfalen

Euer ver.di Ortsverein Hellweg-Hochsauerland, Bereich Medien Kunst und Industrie im Fachbereich A

Richter Griese: „Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Die Klage wird abgewiesen, die Prozesskosten in Höhe von 20 000 Euro trägt der Kläger.“ Nur auf Bitten der 20 Medienvertreter fügte Griese noch eine Ein-Satz-Erklärung hinzu: „Wir meinen, dass der Arbeitgeber kraft Direktionsecht zu beiden Maßnahmen berechtigt ist.“ Also das Verbot für Schwangerschaftsabbrüche sowohl im Klinikum Lippstadt als auch in Volz-Privat-Praxis in Bielefeld. (Aus Lippstädter Zeitung Der Patriot) – Foto: ver.di Westfalen.

Begleitend läuft weiterhin eine Online-Petition unter dem Titel: „Ich bin Arzt & meine Hilfe ist keine Sünde“
Mit bereits über 290.000 Unterschriften richtet sie sich an die Bundesregierung – und macht bundesweit sichtbar, wie stark die Unterstützung für eine sichere und von religiösen Vorgaben freie Gesundheitsversorgung ist.
Link zur Petition: www.innit.it/arzt-keine-suende

Das Landesarbeitsgericht teilte nun mit, dass es im Berufungsverfahren gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes Hamm (Verhandlung war in Lippstadt) am 5. Februar 2026 zu einer mündlichen Verhandlung kommen werde.