Das Liebesleben gehört uns, nicht Springer

dju-Bundesvorsitzende Tina Groll. Foto: Murat Türemis

Meinung: Geht es den Arbeitgeber etwas an, wenn Mitarbeitende eine Beziehung miteinander haben? Sollten sie verpflichtet werden, eine Liaison offenzulegen – wenigstens dann, wenn es sich um Personen auf unterschiedlichen Hierarchiestufen handelt, was zu Interessenskonflikten führen könnte? Nein. Der Arbeitgeber hat weder ein Recht auf Mitteilung noch gibt es eine Pflicht zur Offenlegung. Allein das Ansinnen wäre immense Grenzüberschreitung. Weiter

Archiv
QR Code
qr code
Besucher
  • 180Heute:
  • 689950Gesamt: