Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne betriebliches Eingliederungsmanagement

Arbeitsgericht Kaiserslautern, Urteil vom 12. Juni 2019 – 2 Ca 159/19

Viele Arbeitsgerichte haben es schon entschieden: vor einer krankheitsbedingten Kündigung muss regelmäßig ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt werden.

Viele Arbeitgeber meinen immer noch, sich daran nicht halten zu müssen. Dies zeigt wieder einmal ein Fall, den nun das Arbeitsgericht Kaiserslautern zu entscheiden hatte. Weiter

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