Druckindustrie: Gleiche Bedingungen schaffen – Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären

Kreis Soest / Hochsauerland. Eine Kleindruckerei nach der anderen gibt ihren Geschäftsbetrieb im heimischen Raum auf. Neuer Trend ist seine Druckerzeugnisse in Osteuropa herzustellen oder sich einen größeren Partner  zu suchen. Selbst vor Bestellungen bei Online-Druckern schreckt man als Druckereibesitzer nicht zurück. Wie wäre es mit gleichen Arbeitsbedingungen für alle, wenigstens in Deutschland. Nach § 5 Tarifvertraggesetz kann der Arbeitsminister unter bestimmten, eng definierten Voraussetzungen einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären. Die tariflichen Bestimmungen gelten dann auch für Arbeitsverhältnisse zwischen Tarifaußenseitern, als Arbeitgebern und Beschäftigten, die nicht Mitglied des Arbeitgeberverbands bzw. der Gewerkschaft sind. Das Instrument der Allgemeinverbindlichkeit wird seit der zweiten Hälfte der neunziger Jahre immer seltener angewandt, so dass gegenwärtig nur noch 2,5% Ursprungstarifverträge allgemeinverbindlich gelten.

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