Erneut Urteil wegen Hassrede im Netz

Am Amtsgericht Essen-Steele wurde am 27. April 2021 ein Angeklagter wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Die zugrunde liegende Anzeige resultiert aus der Arbeit der Initiative „Verfolgen statt nur Löschen“. Es handelt sich um das erste Verfahren im Rahmen der Projektarbeit, in welchem eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weiter

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