Fotograf darf wieder vor Ort berichten: Wichtiger Teilerfolg für die Pressefreiheit in NRW

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in NRW hat vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Teilerfolg für die Pressefreiheit erzielen können. Ein in ver.di organisierter Pressefotograf hat am 2. Februar das Kraftwerksgelände Datteln IV betreten, um eine Gruppe von Aktivistinnen und Aktivisten medial zu begleiten. Im Nachgang an das Ereignis wurden Ermittlungen wegen Hausfriedensbruch aufgenommen, außerdem wurde ein Aufenthalts- und Betretungsverbot für das Kraftwerksgelände und die nähere Umgebung ausgesprochen. Die gewerkschaftliche Rechtsvertretung konnte nun einen ersten Teilerfolg erzielen. Weiter

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