DGB begrüßt Reform beim Berufskrankheitenrecht

Foto: DGB/Simone M. Neumann

Der Bundestag reformiert heute (7. Mai 2020) das Berufskrankheitenrecht (7. SGB IV-Änderungsgesetz). Bislang bestand bei neun der 80 Berufskrankheiten ein so genannter Unterlassungszwang. Betroffene erhielten nur dann Leistungen, wenn sie die Tätigkeit aufgaben, die zu der Berufskrankheit geführt hatte. Diese Regelung soll mit der Reform abgeschafft werden. Neu ist auch, dass es ab sofort ein zentrales Expositionsregister geben soll. Dazu sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Berlin:

„Es ist ein Meilenstein in der Sozialgesetzgebung, dass es endlich Verbesserungen für diejenigen gibt, die durch die Arbeit krank wurden. Dafür haben die Gewerkschaften seit Jahren gekämpft. Weiter

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