Gleiches Geld für gleiche Arbeit
Egal, ob die Frau verhandelt hat oder nicht, sie hat in gleicher Position Anspruch auf gleiche Bezahlung wie männliche Kollegen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am 16. Februar in einem Grundsatzurteil entschieden. Daran ändere auch nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt. Weiter