Kein KSK-Rauswurf wegen Honorareinbruch

Damit in der Künstlersozialkasse (KSK) versicherten Künstler*innen und Publizist*innen wegen fehlenden Einkommens in der Corona-Pandemie ihr Versicherungsschutz nicht verlorengeht, wurde die jährliche Mindesteinkommensgrenze mit dem Sozialschutzpaket III ausgesetzt. Auch die parallele Ausübung einer nicht künstlerischen oder publizistischen Beschäftigung schließe die Versicherungspflicht nicht grundsätzlich aus. Weiter

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