KSK: Befristet mehr Zuverdienst möglich

Eine von ver.di lange geforderte Ausnahmeregelung bei den Verdienstgrenzen für Zweitjobs soll jetzt befristet für in der Künstlersozialkasse (KSK) Versicherte eingeführt werden. Laut „Spiegel Online“ plant Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, die Verdienstgrenze für zusätzliche nichtkünstlerische selbstständige Tätigkeiten bis zum Jahresende 2022 von 450 Euro auf 1.300 Euro im Monat anzuheben. Das hieße: Bis zu diesem erhöhten Zuverdienst-Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die KSK bestehen bleiben. Weiter

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