Musik: ver.di kritisiert geplante Verlängerung der Übergangsregelung bis Ende 2027
Die Bundesregierung plant, die Übergangsregelung zur Aussetzung der Sozialversicherungspflicht für Musikschullehrkräfte bis Ende 2027 zu verlängern. ver.di warnt, dass damit prekäre Beschäftigungsbedingungen an öffentlichen Musikschulen fortgeschrieben werden, anstatt verlässliche und tariflich abgesicherte Arbeitsverhältnisse zu schaffen.
Ausgangspunkt ist das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts von 2022, wonach an Musikschulen in der Regel eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Viele Kommunen haben seither auf Festanstellungen umgestellt, um Rechtssicherheit und soziale Absicherung zu gewährleisten. Weiter




