Musikschullandschaft retten, faire Arbeit gestalten! – Übergangsregelungen bei der Umsetzung des Herrenberg-Urteils – Was heißt das konkret?
Jahrzehnte war der Einsatz von Honorarkräften an Musikschulen umstrittene Praxis. Musikschullehrkräfte in ver.di setzten sich für Festanstellungen ein.
Auch aus Perspektive der Deutschen Rentenversicherung liegt in den meisten Fällen eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit an Musikschulen vor. An vielen Musikschulen gibt es darum keine oder nur noch wenig Honorarkräfte. Doch einzelne Musikschulen sowie finanzierende Kommunen und Länder widersetzen sich der Umwandlung in Festanstellung mit der Begründung, sie könnten kurzfristig die finanziellen Mittel nicht herstellen. Weiter