Medienmoral NRW: Informationen von Lobby-Verband ungeprüft übernommen – Presserat rügt Top Agrar

Münster-Hiltrup. Auf Medienmoral NRW findet man folgende Meldung: Wegen eines schweren Verstoßes gegen die journalistische Sorgfalt nach Ziffer 2 des Pressekodex wurde die Online-Ausgabe von TOP AGRAR  (Publikation wird vom Landwirtschaftsverlag in Münster-Hiltrup verlegt) gerügt. Das Portal hatte unter der Überschrift „80 % der Verbraucher lehnen Ersatzprodukte für Fleisch und Milch ab“ über eine Umfrage berichtet. Die Behauptung aus der Überschrift war jedoch nicht vom Umfrageergebnis gedeckt. Die Redaktion berief sich darauf, die Studie selbst nicht zu kennen, sondern deren Inhalt ungeprüft aus einer Pressemitteilung eines Verbandes übernommen zu haben. Dies bewertete der Presserat als massiven Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht, zumal es sich bei der Pressemitteilung um eine eindeutige PR-Aktion handelte. Hinzu kam, dass die von der Redaktion nachträglich geänderte Überschrift ebenfalls sachlich falsch war. (mehr …)

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