Mehr Nachtzuschlag für Zeitungszusteller

Erfurt / Paderborn. Zeitungszustellerinnen und -zusteller können für ihre Dauernachtarbeit regelmäßig einen angemessenen Nachtarbeitszuschlag verlangen. Denn solch eine ständige Nachtarbeit übersteigt die gewöhnlich mit der Nachtarbeit verbundene Belastung der Mitarbeiter, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. (AZ: 10 AZR 261/20) Als angemessen bewerteten die Richter einen Zuschlag in Höhe von 30 Prozent auf die Bruttovergütung. Tarifliche Regelungen können allerdings einen anderen Nachtarbeitsausgleich vorsehen, so die Erfurter Richter. Weiter

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