Metall- und Elektroindustrie: Melde dich bei deiner Gewerkschaft – Korrektur eines Zeugnisses

Kreis Soest/Hochsauerland. Die ver.di Fachgruppe Metall- und Elektroindustrie im Ortsverein Hellweg-Hochsauerland informiert Anspruch auf Korrektur des Arbeitszeugnisses besteht, wenn:

  • es an einer wohlwollenden und an objektiven Maßstäben ausgerichteten Beurteilung fehlt
  • das äußere Erscheinungsbild unpassend ist (E-Mail, Rechtschreibfehler, Durchstreichungen)
  • die Schwerpunktbildung falsch ist (Erwähnung unwichtiger Tätigkeiten wie „hat Betriebsfeiern organisiert“
  • Auslassungen vorhanden sind (beim Qualifizierten Zeugnis: Fehlen von Merkmalen, die man bei der Berufsgruppe des Beurteilten erwarten würde)

Grundsätzlich wird in Zeugnissen eine befriedigende Leistung bescheinigt. Bei Klagen gilt: Arbeitnehmer sind dann beweispflichtig, wenn sie eine befriedigende (durchschnittliche) Leistung korrigiert haben möchten. Sie müssen beweisen, bessere Leistungen erbracht zu haben. Bei einer ausreichenden Bewertung (Note 4) ist dagegen der Arbeitgeber beweispflichtig. Wenn es Probleme gibt meldet euch bei eurer ver.di-Geschaäftsstelle und lasst das Zeugniss überprüfen..

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