Metall- und Elektroindustrie aber auch alle anderen Branchen: Das ist neu beim Kurzarbeitergeld

Kreis Soest / Hochsauerland. Die ver.di Fachgruppe Metall- und Elektroindustrie im Ortsverein Hellweg-Hochsauerland informiert: Die Bundesregierung hat einige Ergänzungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen, die jetzt in Kraft getreten sind. Dies betrifft die folgenden Neuregelungen:

Stufenweise Erhöhung des Kurzarbeitergeldes bis 31.12.2020

Das Kurzarbeitergeld wird befristet bis 31.12.2020

  • für Beschäftigte, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen, ab dem vierten Monat des Bezugs von Kurzarbeitergeld auf 77 Prozent und ab dem siebten Bezugsmonat auf 87 Prozent,
  • für die übrigen Beschäftigten ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 Prozent und ab dem siebten Bezugsmonat auf 80 Prozent

erhöht, wenn der Arbeitsausfall im jeweiligen Bezugsmonat mindestens 50 Prozent beträgt.

Der Referenzmonat für die Berechnung der individuellen Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld ist der März 2020. Der erhöhte Leistungssatz kann somit im Monat Juni 2020 erstmalig in Anspruch genommen werden, wenn die o. g. Voraussetzungen vorliegen.

Die Bezugsmonate müssen dabei nicht zusammenhängen, solange sie im Zeitraum von März bis Dezember 2020 liegen.

Hinzuverdienstmöglichkeiten während Kurzarbeit 

Für Beschäftigte in Kurzarbeit werden die bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens

  • bis zum Jahresende verlängert (bisher bis 31.10.2020) und
  • für alle Berufe geöffnet (bisher nur für systemrelevante Berufe und Branchen).

Die Prüfung der Systemrelevanz der Nebenbeschäftigung entfällt damit ab dem 01.05.2020.

Archiv
QR Code
qr code
Besucher
  • 124Heute:
  • 685945Gesamt: