Missbrauchs-Prozess in Münster: dju kritisiert Bedingungen der Berichterstattung und fordert größere Transparenz

Gericht muss zusätzliche Möglichkeiten schaffen wie Übertragung in zweiten Raum

Bei der juristischen Aufarbeitung eines der größten deutschen Missbrauchsfälle vor dem Landgericht Münster sind die Arbeitsmöglichkeiten von Journalistinnen und Journalisten sehr beschränkt. Dagegen protestiert die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di NRW.

Unter Hinweis auf die Corona-Pandemie und die geltenden Abstands- und Hygieneregeln hatte das Gericht zunächst nur zwei Kamerateams und fünf Berichterstattenden den Zutritt zum Verhandlungssaal genehmigt, die sich nach dem Motto „First come, first served“ per Fax beim Gericht um eine Akkreditierung bemühen mussten. Inzwischen wurde die Zahl um zwei erhöht. Auch die Zahl der Kamerateams konnte dank der zum Zuge gekommenen Teams, die nur mit einer statt der erlaubten zwei Kameras filmen, verdoppelt werden. Weiter

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