Zum 1. Juli 2020 wurden die Renten an die Entwicklung der Bruttolöhne und -⁠gehälter des Vorjahres angepasst. Deshalb wurde bei allen Rentnerinnen und Rentnern der Gewerkschaftsbeitrag entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung angeglichen. Nach der ver.di-Satzung Paragraf 14 beträgt der Beitrag für Rentner*innen, Pensionäre*innen „0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens aus dem Gesamteinkommen, das seinen Ursprung in einem Arbeits-, Dienst- oder Amtsverhältnis hat“. Der Mindestbeitrag beträgt 2,50 Euro monatlich.