dju mahnt Polizei zu Zurückhaltung: Schutzbereich der Pressefreiheit gilt auch für Wohnungen und journalistische Kommunikationsmittel


dju Bundesgeschäftsführerin Danica Bensmail. Foto: Kay Herschelmann

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Durchsuchung bei einem Mitarbeitenden von Radio Dreyeckland und sieht darin eine wichtige Klarstellung zum Schutzbereich der Rundfunk- und Pressefreiheit. „Das Gericht macht deutlich, dass der grundrechtliche Schutz vor polizeilichen Durchsuchungen über klassische Redaktionsräume hinausgeht“, sagt Danica Bensmail, dju-Bundesgeschäftsführerin. Weiter