2,7 Prozent Lohn- und Gehaltserhöhung ab 1. März 2020 für die Beschäftigten der Papierverarbeitung – Rechtsanspruch für ver.di-Mitglieder! (Aktualisiert)

Kreis Soest / Hochsauerland. An dieser Stelle informieren wir die Kolleginnen und Kollegen aus der Papierverarbeitung: Diese Meldung auf unserer Webseite ist bisher über 900x aufgerufen worden. Rechtsverbindlich ist dieser Tarifabschluss nur für Mitglieder der ver.di deren Arbeitgeber im Tarif sind oder diesen als Haustarif abgeschlossen haben. Nur ver.di-Mitglieder erhalten die Tarifverträge über die Ansprechpartner vor Ort.

Manteltarifvertrag

Der Manteltarifvertrag Papierverarbeitung regelt die grundlegenden Arbeitsbedingungen in den Unternehmen der Papierverarbeitung. Die materiellen Punkten in dem Tarifvertrag sind insbesondere  Arbeitszeit, Teilzeitarbeit, Freischichten und Altersfreizeit, Überstunden, Feiertage, Arbeit an Sonntagen und Feiertagen, Zuschläge, Jahresleistung und der Urlaub.


Lohntabellen und Ausbildungsvergütungen

Der Lohnrahmentarifvertag für die Papierverarbeitung regelt verbindlich die Bezahlung. Die Form der Entlohnung in Zeit ist hier festgeschrieben. Festgehalten sind die verschiedenen Lohngruppen sowie der (Tätigkeits-)Beschreibung. Eine Eingruppierung in einer der Lohngruppen ist verbindlich geregelt. Weiter

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