Novelle des Berufsbildungsgesetzes

Seit Jahresbeginn ist das neue Berufsbildungsgesetz in Kraft. Es sieht unter anderem eine Mindestvergütung für Auszubildende sowie Lernmittelfreiheit vor. Zudem haben ehrenamtliche Prüfer/-innen nun einen Freistellungsanspruch.

Auf der Seite des Bundesministeriums werden die Neuerungen vorgestellt »

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