Novemberhilfen und weitere Versprechen

Mit den akuten Maßnahmen zum »Wellenbrecher-Shutdown« hat die Politik unbürokratische und schnelle Unterstützung für betroffene Unternehmen und Selbstständige angekündigt. Die »außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes«, die sogenannten Novemberhilfen, wurden mehrfach nachjustiert und sollen frühestens am 25. November 2020 beantragt werden können. Sie dürften nun mehr Solo-Selbstständigen nützen. Doch alle an sie geknüpften Erwartungen erfüllen auch weiterführende »Neustarthilfen« nicht

Bei der Verkündung des partiellen Lockdowns am 28. Oktober 2020 war eine außerordentliche November-Wirtschaftshilfe mit einem Finanzvolumen von 10 Milliarden Euro avisiert worden. Nun erklärten Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier am 13. November 2020 die neuesten »Konkretisierungen und Verbesserungen« der Förderung. »Unbürokratisch und schnell« hatte ver.di-Vorsitzender Frank Werneke die Erstattung von 75 Prozent der Einnahmenausfälle von Solo-Selbstständigen gefordert. Die Gewerkschaft erwarte sie außerdem für die gesamte Pandemie-Dauer. Davon sind auch die jüngsten Ankündigungen ziemlich weit entfernt. Weiter
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