NRW: Musikschulunterricht unter den Bedingungen von COVID-19 – Zusammen stark für einen guten Gesundheitsschutz für Lehrkräfte und Schülerinnen / Schüler an Musikschulen! – Infoblatt von ver.di

In NRW können die Musikschulen seit dem 4. Mai 2020 wieder öffnen. Bildungsangebote sind zulässig, wenn:

»bei der Durchführung geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen und zur Begrenzung des Zutritts zu Schulungsräumen auf maximal 1 Person pro fünf Quadratmeter Raumfläche sichergestellt sind; der Mindestabstand von 1,5 Metern muss auch gewährleistet sein, wenn Personen sich in den Gängen zwischen Unterrichtstischen bewegen. In Musikschulen ist nur Einzelunterricht zulässig, in atmungsaktiven Fächern (Gesang, Blasinstrumente) ist eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern pro Person vorzusehen.« (Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO des Landes NRW, Stand: 04.05.2020).

Davon, dass wieder Normalität herrscht, so wie wir sie aus Vor-Corona-Zeiten kennen, sind wir also noch weit entfernt. Die »Neue Normalität«, in der wir uns alle erst einmal zurechtfinden müssen, wird uns zumindest die nächsten Wochen und Monate begleiten. Weiter

Fragen und Anregungen an: Sarah van Dawen-Agreiter, ver.di Landesbezirk NRW, Fachbereich Medien, Kunst und Industrie, Karlstr. 123-127, 40210 Düsseldorf, Tel.: 0151 671 604 42, Mail: sarah.vandawen-agreiter@verdi.de

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