Nur Gewerkschaftsmitglieder haben . . .

. . . einen rechtlichen Anspruch auf tarifliche Leistungen. In der Praxis übertragen Arbeitgeber Tarifverträge zwar meist auf die ganze Belegschaft. Doch verlassen kann sich darauf niemand und vor dem Arbeitsgericht sieht die Sache auch wieder ganz anders aus!

Außerdem gilt: Wenn sich viele Beschäftigte als Trittbrettfahrer betätigen und der Gewerkschaft fernbleiben, fehlt irgendwann die Durchsetzungskraft gegenüber dem Arbeitgeber. Muss er keine Gegenwehr oder Streiks fürchten, wird er keinen Tarifvertrag mehr abschließen. Dann verlieren alle.

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