Personalratswahl nach dem LPVG NW: Warum einen Personalrat wählen? – Beschäftigte der Musikschulen sollten aktiv sein, nur so gibt es Veränderungen!

Kreis Soest / Hochsauerland. Beschäftigte von Musikschulen in komunaler Trägerschaft dürfen wählen, aber auch gewählt werden. Im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen muss sich doch jeder, auch der Arbeitgeber, an die Gesetze und Tarifverträge halten – warum also noch einen Personalrat wählen? So sollte es eigentlich sein – so ist es aber nicht. Die große Zahl von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten beweist : Auch im öffentlichen Dienst müssen Arbeitnehmer/-innen sowie Beamtinnen und Beamte ihre Rechte durchsetzen. Dazu brauchen sie einen Personalrat. Und TVöD und TV-L sind mit den Leistungsentgelten und flexibleren Arbeitszeitgestaltungen ohne Personalrat in vielen Bereichen gar nicht umsetzbar. Weiter

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