Presseversorgung: Keine Beiträge zur Krankenversicherung

Auf Leistungen aus einer freiwilligen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und solche aus einer freiwilligen privaten Rentenversicherung, die jeweils unter Beteiligung des Versorgungswerks der Presse zustande gekommen sind, müssen gesetzlich pflichtversicherte Rentner keine Krankenversicherungsbeiträge entrichten. Das hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 10. Oktober durch Urteil entschieden. Weiter

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