dju-Tarifinfo: Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in Zeitungsredaktionen abgeschlossen

Mit dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hat die dju in ver.di einen Tarifabschluss zur Beschäftigungssicherung vereinbart. Geraten Verlage in nachweisbare Notlagen, dann kann die Jahresleistung für Redakteurinnen und Redakteure teilweise oder sogar ganz gekürzt werden, wenn dafür ein Kündigungsschutz vereinbart wird. Für Freie enthält der Tarifvertrag einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen für Honorarausfälle in 2020 in Höhe eines durchschnittlichen Monatshonorars des Vorjahres.

Vor dem Abschluss dieses Tarifvertrages stand jedoch die ernüchternde Erkenntnis: die Leistungen und der große Einsatz der Redaktionen während der Corona-Pandemie sind dem Verlegerverband keine Form der Anerkennung wert. Die Verhandler*innen des BDZV haben kategorisch ausgeschlossen, über Prämien zu sprechen oder gar Gehalts- und Honorarerhöhungen in Aussicht zu stellen. So werden zwar steigende Zahlen bei Abos, vor allem im Digitalbereich, verzeichnet, wird die Bedeutung von Zeitungen und Rundfunk in der Krise sogar von höchster Regierungsebene herausgestellt, aber den Entscheidern in den Verlagen ist nur ein Schulterzucken zu entlocken. „Dann streiken Sie doch!“, heißt es stattdessen. Dazu wird es dann wohl zur gegeben Zeit auch kommen müssen. Einstweilen konnten sich die Tarifparteien nun aber zumindest auf einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung einigen, von dem auch Freie profitieren. Weiter

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