Resturlaub gesichert!

Wer kennt das nicht? Mal ist zu viel zu tun, sodass kein Urlaub genommen werden kann. Dann wieder können nicht alle gleichzeitig in den Urlaub gehen und ein anderes Mal passt es privat nicht. Da können am Ende des Kalenderjahres schon einige Tage übrig bleiben.

Gut, dass nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden hat, dass Resturlaubstage nicht mehr einfach so verfallen können. Dies ist nur noch dann der Fall, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen. Weiter

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