Teilsieg im Streit um Textvermarktung
Freie Autor*innen müssen es nicht hinnehmen, dass Verlage ihre älteren Texte ohne Genehmigung und Honorarzahlung in Online-Archiven vermarkten. Das ist der Tenor eines (Teil-)Urteils, das unlängst vom Landgericht Hamburg gesprochen wurde. Sollte es rechtskräftig werden, können möglicherweise viele Freie die nachträgliche Zahlung vorenthaltener Tantiemen einklagen. Weiter