EU-Urheberrichtlinie: Regierung lässt Kreativ- schaffende beim Urheberrecht ohne Schutz allein

Als »Kotau vor den Interessen der Zeitungsverleger und Verwerter« hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die aktuellen Vorschläge der Bundesregierung zu Änderungen des Vertragsrechts für Urheberinnen und Urheber sowie ausübende Künstler und Künstlerinnen kritisiert. »Zur Durchsetzung ihres gesetzlichen Rechts auf angemessene Vergütung erhalten die Kreativen keinerlei Unterstützung und werden weiterhin allein gelassen«, bewertet ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz die Absichten der Bundesregierung. Die einzige wirkliche Stärkung sei die von der EU ohnehin zwingend vorgegebene Einführung einer Auskunftspflicht über die Nutzung und Erträge der Werke. Weiter

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