Unfallversicherungsschutz: Home-Office-Tätigkeit?

Beschwerlicher Weg durch die Instanzen einer Angestellten wegen Anerkennung eines Arbeitsunfalls im Rahmen einer Homeoffice-Tätigkeit.

Zwischen der Klägerin und der Berufsgenossenschaft (BG) Handel und Warenlogistik besteht Streit darüber, ob die Klägerin bei einem Sturz auf der häuslichen Kellertreppe auf dem Weg zum „Homeoffice“ einen Arbeitsunfall erlitten hat. Hierbei zog sich die Klägerin Verletzungen im Wirbelsäulenbereich zu. Weiter

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