Urteil wegen Nötigung erneut bestätigt

Berufung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gescheitert: Der Freiburger Rechtsanwalt Dubravko Mandic muss wegen Nötigung einer Journalistin nun neben 60 Tagessätzen zu je 120 Euro auch die Prozesskosten von Erst- und Berufungsinstanz bezahlen. Mandic soll im Mai 2019 am Rande eines Treffens des inzwischen aufgelösten AfD-Rechtsaußen-Flügels in Greding (Mittelfranken) der auf Rechtsextremismus spezialisierten Journalistin Birgit M. das Mobiltelefon aus der Hand gerissen haben. Weiter

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