Honorarfortzahlung für Musikschullehrkräfte während zweiter Corona-Schließungsphase fordert ver.di NRW

Die NRW-Landesregierung hat mit Eintreten der neuen Corona-Schutzverordnung Angebote von Musikschulen zum 1. November 2020 untersagt. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die musikalische Bildung, sondern verschärft außerdem die Situation der Musikschullehrkräfte mit Honorarvertrag. Honorartätigkeiten werden meist deutlich schlechter bezahlt, die Bezahlung entfällt bei Erkrankung sowie während der Ferienzeiten sogar komplett. Damit sind die Honorarkräfte auf jede Stunde, die gegeben wird, angewiesen. ver.di NRW fordert eine Fortzahlung der Honorare während der aktuellen Schließungsphase und setzt sich für eine langfristige Festanstellung von Musikschullehrkräften ein.

„In dieser Krise zeigt sich verstärkt, wie prekär viele Musikschullehrkräfte mittlerweile arbeiten. Wir fordern deshalb eine Fortzahlung der Honorare, damit die Kolleginnen und Kollegen der Musikschulen nicht erneut in Not geraten“, erklärte Christof Büttner, Fachbereichsleiter Medien, Kunst und Industrie in NRW. „Die Schließung der Musikschulen darf jetzt nicht zu einer weiteren Verschlechterung der ohnehin schon prekär beschäftigten Honorarkräfte führen. Langfristig brauchen wir deshalb mehr Festanstellungen und mindestens gleichwertige Honorare.“

In NRW ist ein Teil der Musikschullehrkräfte auf Honorarbasis beschäftigt. Je nach Musikschule erhalten Honorarkräfte weniger als die Hälfte des Entgelts ihrer festangestellten Kolleginnen und Kollegen. Es müsse nun schnell gehandelt werden, um die Situation der Kolleginnen und Kollegen zu verbessern.

Ansprechpartnerin: Sarah van Dawen-Agreiter, ver.di Landesbezirk NRW, Fachbereich Medien, Kunst und Industrie, Karlstr. 123-127, 40210 Düsseldorf, Tel.: 0151 671 604 42, Mail: sarah.vandawen-agreiter@verdi.de

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