ver.di weist Pläne der CDU Sachen-Anhalt zur Einstellung des Ersten und zur Programmbeeinflussung strikt zurück

Christoph Schmitz – Foto: ver.di

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) weist die Versuche der CDU in Sachsen-Anhalt zur Stimmungsmache gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) und gar zur Abschaffung des „Ersten“ der ARD entschieden zurück. Es gelte das Grundrecht zur Rundfunkfreiheit sowie die Staatsferne und Programmautonomie von Rundfunk-Redaktionen, betont die Gewerkschaft.

„Die wiederholten Angriffe der CDU auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind verantwortungslos und stehen in Form und Inhalt im Konflikt mit dem Grundgesetz. Trotz der kürzlichen Zurechtweisung der Landesregierung durch das Bundesverfassungsgericht, wollen Minister und Fraktionsspitze der CDU in Sachen-Anhalt die Rundfunkfreiheit weiter angreifen. Sie wollen durch den Geldhahn im großen Stil Einfluss auf das ARD-Programm nehmen und sogar die gewählte Sprache in den Rundfunk-Redaktionen bestimmen. Was treibt eigentlich diese Landespolitiker um, gerade die beliebtesten Rundfunkprogramme der ARD streichen zu wollen?“, erklärte Christoph Schmitz, für Medien und Rundfunk zuständiges Mitglied im ver.di Bundesvorstand. Weiter

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