Wahl zur Schwer­behinderten­vertretung

In einem Jahr ist es wieder so weit: In den Betrieben und Dienststellen werden vom 1. Oktober bis zum 30. November 2022 die Schwerbehindertenvertretungen (SBVs) gewählt. Die SBV ist die betriebliche Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen und Menschen, die von Behinderung bedroht sind. Sie wacht darüber, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Vorschriften eingehalten werden, beantragt Maßnahmen bei den zuständigen inner- und außerbetrieblichen Stellen, nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen und wirkt beim Arbeitgeber auf deren Erledigung hin. Weiter

Archiv
QR Code
qr code
Besucher
  • 125Heute:
  • 689895Gesamt: