Weisungsgebunden heißt sozialversicherungspflichtig

Abläufe eingegliedert: Weisungsgebundene Musikschullehrerin setzt sich vor dem Bundessozialgericht durch

Wer eine Tätigkeit nach Weisungen ausübt und in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert ist, unterliegt grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht. Das hat jüngst das Bundessozialgericht entschieden. Geklagt hatte eine Musikschullehrerin. Mit Unterstützung des Gewerkschaftlichen Centrums für Revision und Europäisches Recht konnte sie ihre Sozialversicherungspflicht durchsetzen.  Weiter

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