Wie funktioniert die KSK (Künstlersozialkasse)?

Das Künstlersozialversicherungsgesetz bietet selbständigen Künstler*innen und Publizist*innen im wesentlichen den gleichen sozialen Schutz wie Arbeitnehmer*innen. Freie Publizist*innen werden renten-, kranken- und pflegeversichert und zahlen nur die Hälfte der Versicherungsbeiträge. Die andere Hälfte wird etwa zu gleichen Teilen aus einer Abgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, und einem Zuschuss des Bundes finanziert. Die Finanzierung von Arbeitslosigkeit ist über das Künstlersozialversicherungsgesetz nicht gegeben. Weiter