Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Betriebsrat. Betriebliche Mitbestimmung seit 100 Jahren
Die betriebliche Mitbestimmung durch gewählte Interessenvertretungen ist vielerorts bewährte Praxis und gesetzlich klar geregelt.
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – so etwas wie das Grundgesetz für die Betriebsräte – gilt seit 1952 und wurde 2001 letztmalig novelliert.
Hält es den Erfordernissen einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt noch stand? Ein Blick zurück und nach vorn. Weiter