Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Betriebsrat. Betriebliche Mitbestimmung seit 100 Jahren

Die betriebliche Mitbestimmung durch gewählte Interessenvertretungen ist vielerorts be­währte Praxis und gesetzlich klar geregelt.

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – so etwas wie das Grundgesetz für die Betriebsräte – gilt seit 1952 und wurde 2001 letztmalig novelliert.

Hält es den Erfordernissen einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt noch stand? Ein Blick zurück und nach vorn. Weiter

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