Digitales Gespräch am 16. November um 18.00 Uhr: Verhinderung von Betriebsratswahlen: Einzelfälle?

Bundesarbeitsminister Heil will mit einer Verschärfung des Strafrechts die Bildung von Betriebsräten auch gegen den Widerstand von Arbeitgebern erleichtern Die Störung oder Behinderung von Betriebsratsgründungen durch Arbeitgeber solle künftig von der Justiz auf Verdacht von Amts wegen auch ohne vorliegende Anzeige als Straftat verfolgt werden Ist das wirklich nötig oder sind die wieder bekanntgewordenen Be- und Verhinderungen von Betriebsratswahlen nur Einzelfälle? Darüber wollen mit Bundestagsabgeordneten aus der Region reden. Weiter

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